Einer der häufigsten Fehler bei der Verwaltung von Ferienvermietungen ist die Annahme, dass minderjährige Kinder unter 14 Jahren, da keine obligatorische DNI vorliegt, nicht registriert werden müssen. Ganz und gar nicht wahr.
Sowohl aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als auch zur strikten Einhaltung des Real Decreto 933/2021, ist die Registrierung von Minderjährigen unter 14 Jahren in Ferienwohnungen obligatorisch, unabhängig vom Alter. Hier erklären wir dir, wie du es richtig machst, um Strafen zu vermeiden.

Ist es obligatorisch, ein minderjähriges Kind anzumelden?
Ja. Das Gesetz macht keine Altersunterschiede bei der Übermittlung von Daten an die Behörden (SES.HOSPEDAJES, Polizei oder Guardia Civil). Der Unterschied liegt ausschließlich im verwendeten Ausweisdokument für die Registrierung. Für einen vollständigen Leitfaden zur Registrierung bei SES HOSPEDAJES stellen wir Ihnen im Registro Parte Viajeros eine vollständige Anleitung zur Verfügung.
Welche Dokumente sind für die Registrierung gültig?
Da in Spanien der DNI bis zum Alter von 14 Jahren nicht verpflichtend ist, müssen Sie für den Einreisebericht die folgenden Dokumente verwenden:
Familienstammbuch: Es ist das Bezugsdokument. Du musst die Daten des Minderjährigen nehmen und sie mit den Daten des verantwortlichen Erwachsenen verknüpfen, der ihn begleitet.
Geburtsurkunde: Falls kein Familienbuch vorhanden ist.
Reisepass: Wenn das Kind Ausländer ist oder einen besitzt, ist dies das ideale Dokument, da es das Scannen des MRZ-Bereichs (mechanische Lesung) erleichtert.

Wie man ein Kind unter 14 Jahren Schritt für Schritt anmeldet
Die Registrierung von Minderjährigen unter 14 Jahren in Ferienunterkünften kann verwirrend erscheinen, da die vorzulegenden Dokumente sich von denen unterscheiden, die wir für die anderen Gäste unserer Unterkunft vorlegen.
Für eine fehlerfreie Anmeldung befolge diese Punkte:
Identificación del responsable: Minderjährige unter 14 Jahren müssen immer von ihren Eltern, Vormündern oder gesetzlichen Betreuern begleitet werden, während Minderjährige über 14 Jahre alleine ohne Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Person gehen dürfen.
Datenerfassung: Du musst Name, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum und Nationalität erfassen.
Unterschrift des Berichts: Personen unter 14 Jahren unterschreiben den Reisebericht nicht. Der Vater, die Mutter oder der gesetzliche Vormund muss im Namen des Minderjährigen unterschreiben und das Verwandtschaftsverhältnis angeben.
Kommunikation: Die Daten werden an die entsprechende Plattform gesendet (SES HOSPEDAJES für die meisten von Spanien und die Plattform der Mossos d’Esquadra für Katalonien und Ertzaintza für das Baskenland), wobei der Registrierungsabschnitt innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Buchung auf ihrer Vertrauensplattform und erneut innerhalb der folgenden 24 Stunden nach Beginn der Unterkunft gesendet wird.
Unter 14 Jahre alt vs über 14 Jahre alt
| Konzept | Unter 14 Jahre alt | Minderjährige über 14 Jahre |
| Dokument | Familienstammbuch / Reisepass | Personalausweis / Reisepass / NIE |
| Registrierungspflicht | Ja | Ja |
| Unterschrift des Berichts | Unterschrift des gesetzlichen Vormunds | Vom Betroffenen selbst unterschrieben |
| Kommunikation an den Innenbereich | Pflicht (24h) | Pflicht (24h) |
Tipps für den Gastgeber
- Sei vorbereitet: Informieren Sie Ihre Gäste vor der Ankunft, dass Sie die Daten der Kinder benötigen. Viele Reisende führen das Familienbuch nicht mit sich, wenn sie nicht wissen, dass es erforderlich ist.
- Digitalisieren Sie den Prozess: Die Nutzung unseres Tools für den Online-Check-in im Bereich Reisegastregistrierung ermöglicht es den Eltern, die Unterlagen des Minderjährigen bequem von zu Hause aus zu hinterlegen und so unnötige Wartezeiten bei der Ankunft zu vermeiden.
- Datenschutz: Denken Sie daran, dass, obwohl sie minderjährig sind, ihre Daten durch die DSGVO geschützt sind. Sie müssen die Berichte 3 Jahre lang (oder so lange, wie es Ihre regionale Gesetzgebung vorschreibt) sicher aufbewahren.
Vermeide Bußgelder! Die Nichterfüllung der Datenübermittlung oder das Fehlen eines Eingabeberichts kann schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen, die zwischen 601 € und 30.000 € liegen.




