Die Anmeldung einer touristischen Unterkunft in Galicien erfordert eine Unterscheidung zwischen der autonomen Genehmigung der Unterkunft und den staatlichen Verpflichtungen zur Registrierung von Reisenden. In der Praxis muss vor der Vermarktung der Immobilie als touristische Unterkunft die verantwortliche Erklärung zur Aufnahme der Tätigkeit bei Turismo de Galicia eingereicht und anschließend das Gäste-Kommunikationssystem in SES.HOSPEDAJES aktiviert werden.

Anwendbarer Rechtsrahmen
Die touristisch genutzte Wohnaktivität in Galicien wird hauptsächlich durch den Decreto 12/2017, vom 26. Januar geregelt und durch das Verwaltungsverfahren der Xunta mittels des verfahren TU986D abgewickelt. Dieses Verfahren erfordert die Vorlage einer verantwortlichen Erklärung für den Beginn der Tätigkeit, unterschrieben durch die Eigentümerperson oder deren Vertreter, bei der zuständigen Provinzabteilung der Agencia Turismo de Galicia.
Parallel dazu schreibt der Real Decreto 933/2021 den Verpflichteten eine dokumentarische und informative Registrierung der untergebrachten Personen vor, mit telematischen Mitteilungen und einer Aufbewahrungsfrist der Daten von drei Jahren. Die Verordnung gilt für Beherbergungsaktivitäten, einschließlich professionell oder nicht professionell betriebener touristischer Wohnungen, und sieht schwere und leichte Verstöße bei Nichteinhaltung der Register oder der Meldefristen vor.
Autonome Verfahren zur Anmeldung einer touristischen Unterkunft in Galicien
Die Anmeldung des Ferienhauses wird durch die eigenverantwortliche Erklärung zur Aufnahme der Tätigkeit formalisiert, wobei das im Anhang V vorgesehene standardisierte Modell verwendet wird. Die auf dem elektronischen Portal der Xunta angegebenen Unterlagen umfassen den Nachweis der Gebührenzahlung und, falls mehr als eine natürliche oder juristische Person als Vermarkter beteiligt ist, den Anhang VIII.
Die Einreichung erfolgt vorzugsweise elektronisch über die Geschäftsstelle der Xunta de Galicia, obwohl das Verfahren das ganze Jahr über geöffnet bleibt. Nach der Abgabe der Erklärung beträgt die Bearbeitungsfrist drei Monate, und das Schweigen der Verwaltung gilt als positiv.
Grundlegende Anforderungen
Um die Tätigkeit aufzunehmen, muss die Immobilie die von der galicischen Tourismusregelung festgelegten Anforderungen erfüllen und während der gesamten Nutzung in diesem Zustand bleiben. Die verantwortliche Erklärung bedeutet, dass der Inhaber bestätigt, über die erforderlichen Unterlagen und die materielle Einhaltung der Vorschriften zu verfügen, unbeschadet späterer Prüfungen durch die Verwaltung.
Zu den üblichen Daten und Elementen der Akte gehören die Identifikation der berechtigten Person, die Lage der Immobilie und die Erklärung, dass die Anforderungen der autonomen Vorschriften eingehalten werden. In der Verwaltungspraxis ermöglicht die nachträgliche Eintragung in das REAT von Galicien, die für die Vermarktung der Unterkunft erforderliche touristische Registrierungsnummer zu erhalten.
Reisendenregistrierung
Sobald die Unterkunft angemeldet ist, muss sich die Einrichtung auf der staatlichen Plattform SES.HOSPEDAJES registrieren, um die Einhaltung des Königlichen Dekrets 933/2021 sicherzustellen. Das System verlangt die vorherige Übermittlung der Daten der Einrichtung vor Beginn der Tätigkeit und die Übermittlung der Gästedaten innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen.
Die staatliche Norm schreibt vor, dass die Mitteilungen bezüglich des Beginns der Tätigkeit vor Ablauf von zehn Tagen nach den vorherigen Verwaltungsverfahren und in jedem Fall vor der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit erfolgen müssen. Außerdem müssen die Daten über Reservierungen, Buchungen, Stornierungen und Aufenthalte unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von maximal 24 Stunden auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Folgen der Nichterfüllung
Das Fehlen einer Dokumentationsaufzeichnung oder das Unterlassen obligatorischer Mitteilungen kann als schwerwiegender Verstoß geahndet werden. Unregelmäßigkeiten bei der Ausfüllung des Registers oder die verspätete Übermittlung der geforderten Informationen stellen ebenfalls geringfügige Verstöße dar.
Aus rechtlicher und operativer Sicht endet die Aufnahme eines touristischen Beherbergungsbetriebs in Galicien daher nicht mit der autonomen Verantwortlichkeitserklärung. Die Tätigkeit ist nur dann ordnungsgemäß geregelt, wenn sowohl die autonome touristische Registrierung oder Genehmigung als auch das staatliche Kontrollsystem für Reisende gleichzeitig eingehalten werden.
Fazit
Es ist ratsam, die Anmeldung in drei Phasen zu strukturieren: die städtebauliche und touristische Machbarkeit der Immobilie überprüfen, die eigenverantwortliche Erklärung bei der Xunta einreichen und nach Erhalt der Anmeldung den Zugang zu SES.HOSPEDAJES aktivieren, um mit der Meldung der Reiseteile zu beginnen. Diese Reihenfolge verringert das Risiko von Sanktionen und verhindert den Beginn der Vermarktung ohne ausreichende administrative Deckung.
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