Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Gästeregistrierung in Spanien haben sich mit der vollständigen Anwendung des Real Decreto 933/2021 grundlegend verändert. Seit dem 2. Dezember 2024 ist die Einhaltung dieser Verpflichtungen nicht nur eine Empfehlung, sondern eine entscheidende Voraussetzung für jede natürliche oder juristische Person, die eine Beherbergungstätigkeit ausübt (Hotels, Ferienwohnungen, Landhäuser, Gasthäuser usw.).
Das Hauptziel dieser Vorschrift ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit durch die Digitalisierung und Zentralisierung der Informationen.

1. Die obligatorische Plattform: SES.Hospedajes
Die Hauptpflichten der Reisendenregistrierung in Spanien hängen mit der offiziellen Plattform SES.Hospedajes, die vom Innenministerium verwaltet wird. Um darin zu operieren, müssen die Einrichtungen registriert sein und sich durch sichere digitale Identifikationsmethoden anmelden, wie das digitale Zertifikat, den elektronischen DNI oder das System Cl@ve.
Von der Registrierung der Reisenden automatisieren wir die Übermittlung der Daten des Melderscheins der Reisenden, die vom Innenministerium verlangt werden, für nur 3€ pro Monat und Immobilie, wobei garantiert wird, dass Sie die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und die Daten Ihrer Gäste sicher sind, dank unserer hochwertigen Verschlüsselung. Vermeiden Sie Fehler bei der Übermittlung mit unserem Service
2. Erforderliche Informationen: Welche Daten müssen Sie sammeln?
Die Vorschrift verlangt die Erfassung eines größeren Datenvolumens als in der Vergangenheit. Es sind zwei Arten von Informationen zu unterscheiden:
- Reisedaten: Vor- und Nachname, Geschlecht, Art und Nummer des Ausweisdokuments (DNI, Reisepass, TIE), Trägernummer, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, vollständige Adresse (Wohnsitz), Mobiltelefon und E-Mail-Adresse.
- Transaktions- und Aufenthaltsdaten: An- und Abreisedatum und -uhrzeit, Identifikation des Zahlungsmittels (Typ, Inhaber, usw.), Anzahl der Reisenden und das Verwandtschaftsverhältnis bei Minderjährigen.
Mit unserer Anwendung kannst du den MRZ-Code des Personalausweises deiner Gäste scannen, ohne ein Foto des Ausweises machen zu müssen, was viele Gastgeber tun und was jedoch illegal ist, da dabei eine Reihe von personenbezogenen Daten offengelegt werden, die für die Verpflichtung zur Meldung von Gästen nicht erforderlich sind. Dadurch besteht zudem die Möglichkeit des Diebstahls dieser Bilder, was den Gästen Schaden zufügen und rechtliche Sanktionen nach sich ziehen würde.
Wichtig: Alle Gäste über 14 Jahre müssen das Anmeldeformular unterschreiben (gültige elektronische Unterschriften sind erlaubt).
3. Kommunikationsfristen
Das Gesetz ist streng bezüglich der Versandzeiten. Die Information muss innerhalb von maximal 24 Stunden mitgeteilt werden, nachdem zwei Schlüsselmomente eingetreten sind:
- Die Formalisierung der Reservierung (oder deren Stornierung).
- Der Beginn der gebuchten Dienstleistungen (der Zeitpunkt des check-in).
4. Speicherung und Schutz von Daten
- Akten: Die Verpflichteten müssen eine aktualisierte elektronische Aufzeichnung aller gesammelten Daten mindestens 3 Jahre ab Abschluss der Dienstleistung führen.
- Schutz (DSGVO): Da sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist es verpflichtend, Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung) umzusetzen und dem Gast die erforderlichen Informationen über die Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereitzustellen.
5. Das Risiko des Versäumnisses
Die Nichterfüllung der Registrierungspflicht oder die Nichtmitteilung der Daten innerhalb der festgelegten Fristen wird gemäß dem Ley Orgánica 4/2015 de Protección de la Seguridad Ciudadana als schwerwiegender Verwaltungsverstoß betrachtet. Die Geldbußen können erheblich variieren und im Falle wiederholter oder schwerwiegender Verstöße bis zu 30.000 euros erreichen.
Zusätzlich zur Registrierung der Reisenden beim Check-in, ab Februar 2026 werden gesetzliche Verpflichtungen zur Registrierung der Reisenden in Spanien eingeführt, die NRUA oder Jahresregistrierung. Ab diesem Zeitpunkt müssen wir die Ein- und Ausreisedaten der Gäste sowie deren Anzahl erfassen und über das Programm N2 an das Grundbuchamt senden. Bei Fragen zu diesem Thema konsultieren Sie bitte unsere Leitfäden.
