Wie man eine touristische Unterkunft auf den Kanarischen Inseln anmeldet: Leitfaden 2026

Die Anmeldung einer touristischen Unterkunft auf den Kanaren erfordert die Einhaltung strenger Vorschriften, die städtebauliche, steuerliche und registratorische Anforderungen kombinieren, die hauptsächlich durch dasLey 6/2025 de Ordenación Sostenible del Uso Turístico de Viviendas und das Decreto 113/2015 geregelt werden. Dieser Prozess zielt darauf ab, den Tourismus mit dem Zugang zu Wohnraum in Einklang zu bringen, indem die touristische Nutzung in den meisten Gemeinden auf 10 % des Immobilienbestands begrenzt wird (20 % auf grünen Inseln wie El Hierro, La Gomera und La Palma). Die Eintragung im Registro General Turístico (RGT) ist obligatorisch und beginnt mit einer verantwortlichen Erklärung.

Wie man eine touristische Unterkunft auf den Kanarischen Inseln anmeldet: Leitfaden 2026

Wesentliche Vorschriften

Die Hauptregelung ist das Gesetz 6/2025 vom 10. Dezember (BOC 246/2025), das die touristische Nutzung als wirtschaftliche Tätigkeit definiert, die an die kommunale Stadtplanung gebunden ist, und deren Einrichtung in geschützten Gebieten oder VPO verbietet. Ergänzend gelten das Dekret 113/2015 für Ferienwohnungen und die Verordnung über touristische Beherbergungsaktivitäten (Dekret 142/2010).

  • Es wird eine Mindestwohndauer von 10 Jahren für neue touristische Nutzungen verlangt.
  • Die Rathäuser legen zonale Grenzen fest und führen alle 6 Monate Inspektionen durch.
  • Verbot von „Pseudohotels“ (ausschließlich touristische Gebäude).

Ab 2025 wird das staatliche einheitliche Register für touristische Vermietungen integriert.

Voraussetzungen

Die Wohnung muss für Wohnzwecke genutzt werden, mit einer Wohnbescheinigung (Mindestfläche 35 m², Deckenhöhe ≥2,5 m, grundlegende Dienstleistungen). Weitere Anforderungen umfassen:

  • Eigentumsnachweis (Urkunden oder Pachtvertrag).
  • Anmeldung bei der IGIC (Modell 400, Abschnitt 1685: außerhotelmäßige Unterkünfte).
  • Registration with the IGIC (Model 400, Section 1685: non-hotel accommodations).
  • Haftpflichtversicherung.
  • Wohnungspläne und Tätigkeitsbericht.
  • Fehlen eines Verbots in den Gemeinschaftsstatuten der Wohnungseigentümer (Gesetz 49/1960).

Nutzungen auf geschützten Böden oder ohne eine mit der Planung vereinbare kommunale Genehmigung sind nicht erlaubt.

Schritt-für-Schritt Verfahren

  1. Städtebauliche Kompatibilität prüfen: Anfrage bei Stadtverwaltung und Inselrat bezüglich der Grenze für Touristenplätze (10-20%) und Grundstück.
  2. Dokumentation sammeln: Enthält die Identifikation des Inhabers (DNI/CIF), städtebauliches Zertifikat/Bescheinigung (Art. 166-bis LOTC), Zustimmung der Gemeinschaft bei Außenplatten und Anmeldung IAE/IGIC.
  3. Verantwortliche Erklärung abgeben: Elektronisch auf der elektronischen Plattform der Regierung der Kanarischen Inseln oder des Inselrats (z.B. Gran Canaria, Teneriffa unterscheiden sich in Details). Erhalte eine vorläufige Nummer zur Aufnahme der Tätigkeit.
  4. Anmeldung bei RGT: Automatisch nach Erklärung; zeigt Nummernschild am Eingang (außer bei Verbot).
  5. Fortlaufende Verpflichtungen erfüllen: Beschwerdeformulare, Notfallkontakte (8-20 Uhr), Werbung mit Registrierungsnummer, Übermittlung von Reiseteilen über SES Unterkünfte.

Die Reaktionszeit ist sofort und Schweigen bedeutet kein positives Zeichen. Daher, bei Ausbleiben einer Antwort. Kosten: Variable Gebühren je nach Insel; keine allgemeine staatliche Gebühr.

InselHauptbehördeZusätzliche spezifische Dokumente
Gran CanariaCabildoErklärung zur Immobilienbelegung (Art. 166-bis LOTC)
TeneriffaCabildoDNI/CIF + Vertretungsmacht, falls juristisch
FuerteventuraCabildoTechnisches Ausführungsprojekt
La PalmaInselverordnungSonderterritorialer Tourismusspezialplan

Betriebliche Pflichten und Sanktionen

Sie müssen einen Vertrag in Spanisch/Englisch vorlegen, vollständige Ausrüstung bereitstellen und die maximale Kapazität einhalten. Wahrheitsgemäße Werbung mit RGT-Nummer; integrieren Sie Tools wie registroparteviajeros.com für Reisendenmeldungen (SES Unterkünfte).

Schwere Verstöße: (Geldbußen 3.001-300.000€): Fehlendes Schild, illegale Werbung, Überbelegung. Sehr schwerwiegend: Betrieb ohne Registrierung (>300.000€). Obligatorische kommunale Inspektionen.

Einmal registriert, automatisiert es die Einhaltung der Beherbergungsvorschriften, indem Reisemeldungen elektronisch an SES Hospedajes gesendet werden, um Bußgelder der Guardia Civil zu vermeiden. Unsere Plattform Registro Parte Viajeros ermöglicht die vollständige Automatisierung der Übermittlung der Gästedaten, reduziert zudem Fehler und gewährleistet die fristgerechte Übermittlung. Außerdem informiert Sie unser Benachrichtigungsservice, falls Ihre Gäste die Meldungen nicht rechtzeitig ausgefüllt haben, damit Sie sie auffordern können und den Aufenthalt davon abhängig machen können, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Daten ausfüllen.

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