📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

Die Verpflichtung der Verordnung VAU/1560/2025

Seit dem 2. Januar 2026 ist die neue Vorschrift mit der Orden VAU/1560/2025 in Kraft getreten, diese Verpflichtung ist im BOE festgehalten: https://www.boe.es/eli/es/o/2025/12/22/vau1560. Es wird die Verpflichtung zur Vorlage eines jährlichen Informationsformulars festgelegt.

Luxusvilla mit moderner mediterraner Architektur und Infinity-Pool am Meer, umgeben von Olivenbäumen und Naturstein-Gärten unter klarem Himmel. Reisende Anmeldung.

🧍‍♂️Welche Unterkünfte sind verpflichtet, ihre Gäste zu registrieren?

Alle Kurzzeitunterkünfte, egal ob professionell vermietet oder nicht, auch wenn sie nicht regelmäßig vermietet werden. Hotels, Motels, Aparthotels, Motels oder Campingplätze müssen jedoch nicht registriert werden.

🏘Was versteht man unter Kurzzeitunterkünften?

Bezieht sich auf alle Mietverhältnisse mit touristischem oder Urlaubszweck, für Studenten, für kurze Aufenthalte aufgrund von Arbeit und aus medizinischen Gründen.

📋Welche Daten muss ich für jede Unterkunft erfassen?

Für jede Unterkunft ist die eindeutige Vermietungsregistrierungsnummer anzugeben, sofern diese Unterkunft im vorangegangenen Jahr genutzt wurde und für welchen Zweck sie verwendet wurde.

👉Wie erhalte ich die eindeutige Mietregistrierungsnummer?

Die Einzigartige Mietregistrierungsnummer (NRUA) kann über die Website des Colegio de Registradores de la Propiedad erhalten werden, indem Sie auf dessen elektronische Geschäftsstelle zugreifen oder ein Papierformular beim Colegio de Registradores de la Propiedad einreichen. Bei Registro Parte Viajeros stellen wir Ihnen eine Anleitung zur Erlangung dieser Nummer zur Verfügung.

📤 Welche Daten muss ich von jedem Gast senden?

Für jede der im vergangenen Jahr durchgeführten Unterkünfte müssen Sie nur die Anzahl der Gäste, Ihr Eincheckdatum und Ihr Auscheckdatum für jede der mit der zuvor angegebenen Registrierungsnummer gekennzeichneten Ferienwohnungen senden.

✅Auszufüllende Felder für jede Unterkunft (NRUA)

-Zweck der Unterkunft: angeben zwischen 1 und 5 je nach Art der Vermietung, in folgender Reihenfolge: Ferien/Tourismus, Arbeit, Studium, medizinische Gründe und andere Motive.

-Anzahl der Gäste: Tatsächliche Anzahl der Gäste, die in der Unterkunft bleiben

-Eintrittsdatum: im Format TT/MM/JJJJ beim Zugang des Gastes zur Unterkunft

-Abreisedatum: gleiches Format TT/MM/JJJJ, am Abreisetag, falls nicht abgegeben, gilt die Unterkunft als weiterhin aktiv.

– Aktivitätsfeld: Dieses Feld ist nur anzukreuzen, wenn die Unterkunft im vergangenen Jahr keine Aktivität aufwies.

Mediterrane Ferienhausfassade mit VV-Platte und Logo Registro Parte Viajeros.

❌Folgen der Nichtabgabe des Formulars fristgerecht

Die Folge der Nichtvorlage innerhalb der Frist und in der vorgeschriebenen Form, das heißt im Februar eines jeden Jahres und mit den korrekten Informationen, ist die Widerruf des Einmaligen Registrierungsnummer und daher die Unfähigkeit, die Unterkunftsdienstleistung bis zum Erhalt anzubieten

📋Registrierungsformulare der Bestellung VAU/1560/2025

Mit der neuen Vorschrift der Verordnung VAU/1560/2025 vom 22. Dezember wird uns ein Anhang beigefügt, der enthalten ist in: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1994-26003 Dies ist das Formular, das ausgefüllt werden muss, um die neue Registrierungspflicht für Unterkünfte zu erfüllen. Demnächst wird die elektronische Geschäftsstelle beim Colegio de Registradores de la Propiedad eingerichtet, bis dahin stellen wir Ihnen hier das Formular für die persönliche Abgabe in Papierform zur Verfügung.

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)
📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

Wie sende ich diese Daten?

Die Verwaltung verlangt von uns, ein Formular auszufüllen, das wir über das Digitale Einheitsfenster für Mietverträge auf der Website des Ministeriums für Wohnen und Urbane Agenda oder auf der Website des Verbandes der Grundbuch-, Handels- und Fahrzeugregister Spaniens senden müssen.

1️⃣ Der erste Schritt besteht darin, das Single Window oder die Website des Colegio de Registradores de la propiedad zu betreten und sich mit einem gültigen digitalen Zertifikat zu identifizieren. Derzeit funktioniert dies über das Portal de Geolocalización del Registro de la Propiedad.

-Auf der Website wählen wir die Option „Zum Geoportal gehen“.

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

-Daraufhin werden wir zu einer Karte unter einer Benutzeroberfläche weitergeleitet, wir wählen die Option „Registrierung“ und darin die Option „Finde deine Registrierung“.

-Nach dem Drücken dieser Option wählen Sie aus, wie Sie die Wohnadresse auswählen möchten: nach Adresse, nach Katasterreferenz oder nach Standort.

-Wenn Sie Ihre Immobilie ausgewählt haben, zeigt Ihnen die Website das zuständige Grundbuchamt an.

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

-Folgen Sie anschließend die folgenden Schritte, um das Formular auf der Webseite der Passagierregistrierung auszufüllen:

  1. Zuerst klicken wir auf das Download-Symbol und wählen die Option „Exportar datos para NRA“ aus
📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

2. Zweitens geben wir an, welche Teile des Registers wir senden möchten, diejenigen, die wir bereits an SES HOSPEDAJES gesendet haben, oder diejenigen, die wir noch nicht gesendet haben:

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

3. Drittens wählen wir die Eigenschaften aus, an die wir die Datensätze senden möchten, oder wir klicken auf die Option Alle senden:

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

4. Viertens werden wir die Daten jeder Immobilie ausfüllen. Hinweis im Abschnitt „Registro de“, das entsprechende Grundbuchamt, (die Daten zum Grundbuch jeder Immobilie erhalten wir durch die vorherigen Schritte im Geoportal des Registers). Im „De lugar“ geben wir die Stadt ein, in der sich die Immobilie befindet. Im NRA (Número de Registro Único) tragen wir die zuvor im Grundbuch erhaltene Nummer ein. Und schließlich geben wir im CRU den „Código de Registro Único“ jeder Immobilie ein.

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

5. Der nächste Schritt wird sein, die persönlichen Daten der Person auszufüllen, die die Aufzeichnungen einreichen wird:

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

6. Wir unterschreiben im Feld, um die Unterschrift im PDF einzufügen:

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

7. Wir hätten bereits alle Schritte auf der Webseite abgeschlossen und es bleibt nur noch, das PDF mit allen Immobiliendaten zur Übergabe an das Grundbuch herunterzuladen.

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

2️⃣. Wie Sie sehen können, wäre dies das ausgefüllte PDF-Modell mit allen erforderlichen Daten: die eindeutige Anmeldenummer für die Vermietung jeder Immobilie, die mit jeder Gruppe von Gästen wiederholt wird, die dort übernachtet haben, wobei die Anzahl der Gäste, das Ankunftsdatum und das Abreisedatum angegeben werden und die Art der Kurzzeitvermietung vermerkt wird.

📘ULTIMATIVE ANLEITUNG: NEUE Verordnung VAU/1560/2025 (NRUA)

3️⃣ Schließlich müssen wir die Daten vor Ende Februar jedes Jahres eingeben, ein unverzichtbarer Vorgang, wenn wir Bußgelder oder im schlimmsten Fall die Schließung unseres Betriebs vermeiden wollen.

Häufig gestellte Fragen

-Welchen Preis hat dieses Verfahren beim Grundbuchamt?

Die Gebühr für die Bearbeitung beträgt 28,94 €.

-Wo kann ich die Vorschriften für die Jahresregistrierung lesen? Und die für SESHOSPEDAJES?

Die Vorschriften für die Jahresregistrierung und das NRUA finden Sie hier. Während die Vorschriften für die periodischen Unterkunftsregister in diesem königlichen Dekret zu finden sind.

-In meiner autonomen Gemeinschaft werden Vermietungen von mehr als 10 Tagen nicht als Ferienvermietungen betrachtet. Muss ich sie im Formular angeben?

Ja, in diesem Formular ist kein Datumslimit für die Unterkünfte angegeben, alle müssen registriert werden.

-Meine Unterkunft ist auf Booking.com, VRBO oder einem anderen PMS gelistet. Muss ich die jährliche Registrierung durchführen?

Ja, alle Kurzzeitunterkünfte müssen registriert werden, sowohl die über professionelle Plattformen vermittelten als auch die nicht professionell über Plattformen angebotenen.

-Ich kann es nicht elektronisch einreichen. Kann ich es auf Papier einreichen?

Ja, in dem Grundbuchamt, in dem die Wohnung oder die touristische Unterkunft eingetragen ist. Sie können Ihr Grundbuch in diesem Verzeichnis finden.

Auf welchem Portal muss ich es elektronisch einreichen?

Am Sitz des Colegio de Registradores de la Propiedad de España oder über die Ventanilla Única del Ministerio de Vivienda y Asuntos Sociales.

-Ich habe meine Ferienwohnung im letzten Jahr nicht vermietet. Muss ich das Registrierungsformular einreichen?

Ja, Sie müssen alle Daten ausfüllen, das Kästchen in der letzten Spalte des Formulars ankreuzen, und wenn Sie nicht vorhaben, es in Zukunft zu vermieten, müssen Sie eine Anmeldung der Betriebseinstellung bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde einreichen.

Ja, Sie müssen alle Daten ausfüllen, das Kästchen in der letzten Spalte des Formulars ankreuzen, und wenn Sie nicht vorhaben, es in Zukunft zu vermieten, müssen Sie eine Anmeldung der Betriebseinstellung bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde einreichen.

Ja, Sie müssen alle Daten ausfüllen, das Kästchen in der letzten Spalte des Formulars ankreuzen, und wenn Sie nicht vorhaben, es in Zukunft zu vermieten, müssen Sie eine Anmeldung der Betriebseinstellung bei der zuständigen Landes- oder Kommunalbehörde einreichen.

– Wird dieses Formular an das Finanzamt oder die Steuerbehörde weitergeleitet?

Nein, es dient nur zu statistischen Zwecken und zur Information der Behörden.

Was passiert, wenn ich die jährliche Registrierung nicht fristgerecht einreiche?

Das Grundbuchamt, in dessen Bezirk sich die Wohnungen befinden, wird eine Aufforderung senden, deren Nichteinhaltung Sanktionen oder die Schließung der Wohnungen für touristische Zwecke nach sich ziehen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, falls Sie es vergessen haben oder nicht rechtzeitig gesendet haben, dies so bald wie möglich nachzuholen.