📢Leitfaden zum NEUEN kanarischen Gesetz 6/2025 über Ferienwohnungen

Im Dezember 2025 wurde das neue Gesetz 6/2025 zur nachhaltigen Regelung der touristischen Nutzung von Wohnungen verabschiedet, das sowohl die bereits betriebenen Ferienwohnungen als auch die neuen, die ab jetzt eingerichtet werden sollen, betrifft. Das Verfahren zur Eröffnung einer neuen Ferienwohnung erfolgt durch eine Eigenverantwortliche Anmeldung der Geschäftstätigkeit HIER,

📢Leitfaden zum NEUEN kanarischen Gesetz 6/2025 über Ferienwohnungen

📑Inhalt der Eigenverantwortlichen Erklärung

  • Identifizieren Sie das Haus: Katasterreferenz, Grundbuchnummer und maximale Unterkunftskapazität.
  • Identifizierung der ausbeutenden Person oder Einrichtung: einschließlich Telefonnummer und E-Mail, Inhaberschaft der Verwaltung oder Nutzung der Wohnung und Mitteilung an den Eigentümer.
  • Angabe des Eigentümers oder Inhabers der Immobilie: falls diese von der Person abweicht, die die Immobilie nutzt, sowie eine Erklärung, dass keine Umstände vorliegen, die die Öffnung der Ferienwohnung einschränken könnten.
  • Erklärung, dass die Wohnung nicht dem Bereich des öffentlichen Schutzes unterliegt oder für den Familien- oder Eigengebrauch bestimmt ist.
  • Nachweis, dass die Ferienwohnung den städtebaulichen Vorschriften entsprechen würde.
  • Ermächtigung für die Behörden, die notwendigen Daten der Wohnung zu erhalten.
  • Erklärung, dass es gemäß der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer keine Verbotsregelung für touristische Nutzung der Wohnung gibt.
  • Voraussichtliches Startdatum für die Aktivität.
  • Touristische Aktivitätsdokumentation: Pläne, Geolokalisierung und Fotografien der Fassade und des Innenraums.

Die Nichterfüllung oder Falschheit in dieser Erklärung führt zur Verpflichtung, die Wohnung nicht für touristische Zwecke zu nutzen, zur Unmöglichkeit, sie für diesen Zweck bis zu 3 Jahren zu nutzen, und zu möglichen Geldstrafen.

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🏡Ich möchte eine neue Ferienwohnung eröffnen, wie wirkt sich das auf mich aus?

Neubauten dürfen nicht für touristische oder Urlaubszwecke genutzt werden, sie müssen ein Mindestalter von 10 Jahren bzw. 5 Jahren für die Inseln El Hierro, La Gomera und La Palma haben. Diese Frist beginnt mit der ersten Verwaltungsbewilligung oder -bescheinigung.

-Es können Zonen als angespannt erklärt werden, was verhindern wird, dass weitere Lizenzen für touristisches Wohnen erteilt werden.

Eigentümergemeinschaften können sie in ihren Satzungen verbieten,

-Es wird in freistehenden Einfamilienhäusern erlaubt sein, solange der Konzentrationsprozentsatz von 10 % oder 20 % auf den Inseln El Hierro, La Gomera und La Palma nicht überschritten wird.

🚨Ich habe eine Ferienwohnung, was hat sich geändert?

-Die Erklärung berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit für 5 Jahre, oder 10 auf den Inseln El Hierro, La Gomera und La Palma, danach wird überprüft, ob die Anforderungen weiterhin erfüllt werden und ob sich die Bedingungen der Wohnung in der Gemeinde nicht geändert haben.

-Es ist eine neue Eigenverantwortungserklärung 1 Monat vor Ablauf der Frist abzugeben. Andernfalls geht die Wohnung in den endgültigen Stillstand über.

-Wenn 150 % der Aufnahmekapazität der Wohnung überschritten werden, wird sie geschlossen.

-Wenn Gäste in unzulässigen Unterkünften, auf Dächern, in Garagen, Geschäftsräumen, laufenden Bauarbeiten oder Materiallagern untergebracht werden, verliert man ebenfalls das Recht, die Ferienwohnung zu vermieten, neben anderen Konsequenzen und Strafen.

Es werden neue Kontrollen für touristische Unterkünfte, bei denen Unregelmäßigkeiten vermutet werden, durchgeführt.

-Wenn die Wohnimmobilie während der Geltungsdauer der Eigenverantwortlichkeitserklärung zu Wohnzwecken genutzt wird, kann die jeweilige Gemeinde die Immobilie ohne Lizenz für den Betrieb als Ferienwohnung erklären.

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-Es dürfen Renovierungen und Wartungsarbeiten an den touristischen Unterkünften durchgeführt werden, aber keine größeren Bauarbeiten, keine Erweiterungen oder sonstige Maßnahmen, die darauf abzielen, die Lebensdauer der Unterkunft zu verlängern oder mehr Ferienplätze im Gebäude zu schaffen.

-Die Unterbrechung der Nutzung der Ferienwohnung für mehr als 1 Jahr und jede andere Situation, die die Nutzung als Ferienwohnung beendet, erfordert die Vorlage einer neuen Eigenverantwortlichkeitserklärung.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes müssen Ferienwohnungen, die in Betrieb sind, die Erklärung innerhalb von 5 Jahren oder bei Vertragsende erneuern. Diese kann um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn dies spätestens innerhalb der ersten 4 Jahre seit Inkrafttreten des Gesetzes beantragt wird.

-Die Urlaubsnutzung der Wohnungen kann auf 20 Jahre verlängert werden, indem eine andere Wohnung mit ähnlichen Merkmalen zur Wohnvermietung angeboten wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vorläufige Bestimmung 3 der neuen Gesetzgebung.

– Neue Anforderungen für die Umwandlung von Wohnhäusern in touristische Unterkünfte: Mindestens 35 m² Fläche und 2 Badezimmer, wenn mehr als 4 Schlafplätze vorhanden sind, und 3 Badezimmer, wenn mehr als 8 Schlafplätze vorhanden sind, oder die üblichen Wohnraumanforderungen, wenn zusätzliche Einrichtungen vorhanden sind, die im Gesetz aufgeführt sind.

🗨Anwendbare Vorschriften

  • Dekret 113/2015, Verordnung über Ferienwohnungen der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln.
  • Gesetz 6/2025 vom 10. Dezember über die nachhaltige Regulierung der touristischen Nutzung von Wohnungen auf den Kanarischen Inseln.
  • Gesetz 7/1995 vom 6. April über die Regelung des Tourismus auf den Kanarischen Inseln.
  • Gesetz 14/2019 vom 25. April über die touristische Ordnung auf den Inseln El Hierro, La Gomera und La Palma.

Im Registro Parte Viajeros erleichtern wir Ihnen die Verwaltung Ihrer Ferienwohnung und die Registrierung Ihrer Unterkünfte.